Jobdeck

Jobdeck für Elektrobetriebe — DGUV V3, Prüffristen, Nachweise

Die Prüffrist steht nicht im Kalender, sondern ergibt sich aus dem Betriebsmittel und seinem Einsatzort. Genau deshalb ist sie ein Planungsproblem und kein Gedächtnisproblem.

Was hier tatsächlich vorgeschrieben ist

DGUV Vorschrift 3, §5 Abs. 1 Nr. 2

„Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen." Die Wiederholungsprüfung ist damit Pflicht des Unternehmers, nicht Kür.

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DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zu §5

Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung ist eine Elektrofachkraft; unterwiesene Personen dürfen unter deren Aufsicht und mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten prüfen. Die Fristen selbst folgen aus der Gefährdungsbeurteilung — die DGUV-Richtwerte sind Ausgangspunkt, nicht Obergrenze.

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Rechtsstand der zitierten Vorschriften: 21.08.2026. Dies ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung — maßgeblich ist der jeweilige Verordnungstext, der oben verlinkt ist.

Was Jobdeck dafür tut

Prüffristen je Gerät, nicht je Kunde

Ein Werkzeug auf der Baustelle und dasselbe Gerät im Büro haben unterschiedliche Fristen. Wiederkehrende Aufträge legen den nächsten Prüftermin beim Abschluss des letzten an — pro Betriebsmittel, mit dem Einsatzort daran.

Das Prüfprotokoll gehört an den Auftrag

Messwerte, Fotos und das unterschriebene Protokoll hängen an der Karte des Betriebsmittels. Die Frage „wann wurde das zuletzt geprüft und von wem" ist damit beantwortbar, ohne einen Ordner zu öffnen.

Zeiterfassung, die §16 Abs. 2 ArbZG standhält

Minuten werden berechnet, nicht getippt. Eine Änderung nach Abgabe braucht einen Grund und behält das Original; ein freigegebener Zeitraum ist gesperrt. Ein nachträglich veränderter Arbeitszeitnachweis ist kein Nachweis mehr.

E-Rechnung ab 1. Januar 2027

Für inländische B2B-Umsätze wird die strukturierte Rechnung nach EN 16931 zur Pflicht — ab 2027 oberhalb von 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen. Jobdeck erzeugt, speichert und VERSENDET sie; die XML ist dann die Rechnung, das PDF nur ihre Darstellung.

Jobdeck ist kein Branchenprogramm mit einem Board obendrauf, sondern ein Board, das die Unterlagen mitträgt, die dieser Beruf ohnehin erzeugt. Kalender, Tabellenansicht und CSV-Export sind in jedem Tarif enthalten.

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